Säule 3a: Was sich ab 2026 ändert
- Alturo

- 23. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Ab 2026 ändern sich die Regeln für die Säule 3a.
Neu können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken nachträglich einbezahlt und steuerlich abgezogen werden.
Das eröffnet neue Möglichkeiten, ist aber nicht in jeder Situation sinnvoll.
Wichtig: Ganz so einfach ist es nicht.
Zu beachten ist unter anderem:
Nur Beitragslücken ab 2025 zählen
Im betreffenden Jahr muss AHV-pflichtiges Einkommen vorgelegen haben
Zuerst muss der ordentliche Jahresbeitrag einbezahlt werden
Relevant für Grenzgänger Liechtenstein–Schweiz:
Nach aktuellem Stand plant die ESTV, den Steuerabzug ab 2027 einzuschränken.
Die genaue Umsetzung ist noch nicht abschliessend geklärt, sollte aber beobachtet werden.
Für Eigenheimbesitzer kann die neue Regel zusätzlichen Spielraum schaffen.
Je nach Situation ist es sinnvoller, Einzahlungen gezielt zu steuern statt einfach zu maximieren.
Die Säule 3a bleibt ein wichtiges Instrument, aber kein Selbstläufer.
Bei Fragen oder für eine individuelle Einschätzung stehe ich gerne zur Verfügung.
