Wenn aus einem Auftrag plötzlich ein Arbeitsverhältnis wird
- Alturo

- 21. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Juli
Du vergibst einen Auftrag. Die Person stellt Rechnung, du bezahlst, das Dossier ist abgeschlossen.
Zwei Jahre später kommt die Arbeitgeberkontrolle und stuft die Zusammenarbeit anders ein. Kein Auftrag, sondern ein Arbeitsverhältnis. Mit allem, was dazugehört.
Das ist kein exotischer Sonderfall. Scheinselbständigkeit ist einer der häufigsten und teuersten Punkte, die bei einer Kontrolle auffallen.
Wann sich die Frage überhaupt stellt
Zuerst eine wichtige Abgrenzung, die oft untergeht.
Die Frage stellt sich nur bei Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten. Also Einzelunternehmen oder Personen, die Leistungen direkt in eigenem Namen abrechnen, ohne eine Kapitalgesellschaft dazwischen.
Rechnet dein Gegenüber über eine GmbH oder AG ab, sieht die Sache anders aus. Dann ist die Gesellschaft Arbeitgeberin ihrer eigenen Mitarbeitenden und rechnet die Sozialversicherungen selbst ab. Für dich als Auftraggeber besteht dieses Risiko in dieser Form nicht.
Der Rest dieses Beitrags betrifft also die erste Gruppe. Und die ist grösser, als man denkt.
Warum das teuer wird
Wird eine Person nachträglich als unselbstständig eingestuft, schuldet der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Nicht der Auftragnehmer, sondern du. Betroffen sind AHV, IV, EO, ALV, die Unfallversicherung und je nach Situation auch die berufliche Vorsorge.
Und das nicht nur für den letzten Monat, sondern rückwirkend für den geprüften Zeitraum. Bei einer längeren Zusammenarbeit summiert sich das schnell.
Den Arbeitnehmeranteil kannst du theoretisch von der Person zurückfordern. In der Praxis gelingt das selten, vor allem wenn die Zusammenarbeit längst beendet ist.
Scheinselbständigkeit: Der Vertrag entscheidet nicht
Der wichtigste Punkt, und der wird am häufigsten missverstanden: Ob jemand selbstständig oder unselbstständig erwerbend ist, entscheiden nicht die Vertragsparteien.
Das entscheidet die Ausgleichskasse. Und sie beurteilt die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht die Bezeichnung auf dem Papier. Ein sauber formulierter Auftragsvertrag schützt dich nicht, wenn die gelebte Realität etwas anderes zeigt.
Auch eine bereits anerkannte Selbstständigkeit ist kein Freipass. Die Beurteilung erfolgt pro Auftragsverhältnis. Jemand kann für den einen Kunden selbstständig und für dich unselbstständig sein.
Worauf die Ausgleichskasse schaut
Es gibt keine einzelne Regel, sondern eine Gesamtbetrachtung. Drei Punkte wiegen dabei am schwersten.
1. Weisungsgebundenheit
Bestimmst du, wann, wo und wie gearbeitet wird? Gibst du Anweisungen zum Arbeitsablauf, verlangst du Präsenzzeiten oder Rapporte? Je enger die Führung, desto stärker spricht es für eine Anstellung.
2. Eingliederung in den Betrieb
Arbeitet die Person an deinem Standort, mit deinen Geräten, in deinen Prozessen? Hat sie eine Firmen-E-Mail-Adresse, steht sie auf dem Organigramm, nimmt sie an internen Sitzungen teil? All das deutet auf Eingliederung hin.
3. Unternehmerrisiko
Trägt die Person ein eigenes wirtschaftliches Risiko? Hat sie eigene Infrastruktur, eigene Werbung, mehrere Auftraggeber? Muss sie für Fehler geradestehen und Investitionen selbst tragen?
Besonders kritisch wird es, wenn jemand fast ausschliesslich für dich arbeitet. Dann fehlt die unternehmerische Unabhängigkeit, auch wenn beide Seiten es anders gemeint haben.
Das Tückische an der Sache
Kaum jemand macht hier absichtlich etwas falsch. Der Klassiker läuft so ab: Es beginnt als klar abgegrenztes Projekt. Die Zusammenarbeit funktioniert, der Auftrag wird grösser, die Abstimmung enger. Irgendwann sitzt die Person zwei Tage pro Woche bei dir im Büro und arbeitet mit deinem Laptop.
Aus einem sauberen Mandat ist unbemerkt etwas geworden, das von aussen wie ein Arbeitsverhältnis aussieht. Niemand hat es so geplant. Es ist einfach passiert.
Was du konkret tun kannst
Verschaff dir einen Überblick, mit welchen Auftragnehmern du regelmässig arbeitest und wie eng diese Zusammenarbeit tatsächlich ist.
Achte darauf, dass die Person nachweislich weitere Kunden hat und mit eigenen Mitteln arbeitet.
Halte im Vertrag das Ergebnis fest, nicht den Arbeitsweg. Wer schuldet was bis wann, statt wer sitzt wann wo.
Und im Zweifelsfall gibt es den sichersten Weg: Die Ausgleichskasse beurteilt den Status auf Anfrage vorgängig. Das kostet etwas Zeit, schafft aber Klarheit, bevor es teuer wird.
Mein Ansatz
Ich schaue mir solche Konstellationen an, bevor die Kontrolle im Haus ist. Nicht um Zusammenarbeit zu verkomplizieren, sondern damit eine gut funktionierende Partnerschaft nicht nachträglich in der falschen Schublade landet.
Denn am Ende gilt: Ein Vertrag beschreibt, was ihr wollt. Die Ausgleichskasse schaut, was ihr tut.
Unsicher, wie deine Auftragsverhältnisse eingestuft würden? Melde dich, wir schauen gemeinsam drauf.


